Teichordnung
Liebe Petrifreunde,Fam. Pirvu begrüßt sie recht herzlich als Betreiber im Angelpark Genhodder und wünscht ihnen einen schönen und angenehmen Aufenthalt auf unserer Anlage.
Es handelt sich um ein weitgehend naturbelassenes Gelände im Landschaftsschutzgebiet !
Das Betreten und Verweilen geschieht auf eigene Gefahr!
Wir sind bestrebt, ihren Wünschen gerecht zu werden und bitten um Anregungen und Vorschläge für Verbesserungen.
Um einen geregelten und gesicherten Betrieb der Anlage zu gewährleisten, wird um Beachtung der folgenden Teichordnung des Angelparks Genhodder gebeten:
Einen schönen Aufenthalt und viel Spaß beim angeln wünschen euch die Betreiber vom Angelpark Genhodder
Werner, Daniela und Daniel
PETRI HEIL !!!!
Unsere Teichordnung
Angelpark Genhodder mit Biergarten§1 Es darf nur mit dem Bundesfischereischein, oder Jungendfischereischein in Begleitung eines Bundesfischereischeininhabers, jeweils in Verbindung mit der Fischereierlaubnis ( gültigen Tageskarte )mit höchstens 2 Ruten gefischt werden. Auf der gesamten Anlage sind Drillingshaken verboten. Kinder und Jugendliche benötigen zum Nachtangeln eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten!
§2 Fischereierlaubnis ( Tageskarte )
Die Erlaubnisscheine sind vor Angelbeginn an der Fischerhütte zu erwerben. Für den Fall das kein Mitarbeiter des Angelparks an der Hütte ist, sind die Tageskarten sofort bei Erscheinen eines Berechtigten vom Angelpark in der Hütte zu lösen. Die jeweils gültigen Preise bitte ich dem Aushang zu entnehmen. Mit dem Erwerb der Tageskarte wird die Angelparkordnung (Teichordnung) anerkannt.
§3 Es wird besonders Wert gelegt auf die waidgerechte Ausübung des Fischfangs unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, Schonzeiten und Mindesmaße. Gegenseitige Rücksichtnahme der Petrifreunde beim Angeln wird vorausgesetzt!
§4 Der eingenommene Angelplatz darf nur nach Absprache mit dem Betreiber gewechselt werden, das umher Wandern an den Seen ist nicht erlaubt. Die Mindesmaße für die nachfolgenden Arten betragen im Angelpark Genhodder:
- Karpfen 45 cm
- Schleien 28 cm
- Aal 45 cm
- Hecht, Stör und Wels 70 cm
Fische mit mehr als 10 Kg. Gewicht, außnahme Wels sind unverzüglich zurück zu setzen.
Graskarpfen dürfen nicht mitgenommen werden, Köderfische dürfen zur Vermeidung von Fischkrankheiten nicht in den Park eingeführt werden und hier gefangene Köderfische dürfen den Park nicht verlassen.
Das Angeln mit Lebenden Köderfischen ist strikt verboten und führt zum Verweis aus dem Angelpark!
Getränke kleine Imbisse und Köder werden bereit gehalten.
§5 Fangbegrenzungen an See 2
See 2 ist mit Hecht besetzt - daher besteht in See 2 die Pflicht, ein hechtsicheres Vorfach von mindestens 40 cm Länge zu benutzen!
Es gelten die folgenden Fangbegrenzungen an See 2 für Tag- und Nachtangler
- 1 Raubfisch oder 1 Stör
- 2 Aale
- 2 Karpfen je 3 Kg.
- 2 Schleien
Alle anderen Arten einschließlich Forellen und Lachsforellen unterliegen keiner Stückzahlbegrenzung.
§6 Um eine Übersicht des Fischbestandes in See 2 zu behalten, wird gebeten, das Fangergebnis an der Fischerhütte zu melden.
§7 Anfüttern schädigt die Wasserqualität der Seen die in der Wasserschutzzone liegen, und ist genauso wie das Senken und Reissen, sowie das Ausnehmen gefangener Fische am Wasser im Angelpark untersagt.
Schleppen und Angeln mit Boiles und Kunstködern ist erlaubt jedoch nur mit Einzelhaken. In der Schonzeit für Hecht und Zander gelten Köderbgeschränkungen.
§8 Abbrennen von Lagerfeuern und Grillen ist Verboten, es gibt keine Ausnahmen, Zuwiderhandlungen wird mit sofortigen Verweis der Anlage geahndet.
§9 Zelten und Camping ist nicht erlaubt, in einzelfällen können unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen gestattet werden, Wetterschutz ist erlaubt.
§10 Das Mitführen von Haustieren ist bis zur Fischerhütte gestattet.
§11 Betreten der gekennzeichneten Privatwege, Flächen und Böschungen außerhalb der Gewässerwege und Zugangswege ist nicht gestattet, Füttern der Pferde auf den angrenzenden Wiesen ist nicht erlaubt.
§12 Die Anlage ist sauber zu halten. Lieber Petrifreund verlassen sie bitte ihren Angelplatz wie sie ihn selbst vorzufinden wünschen, verhalten sie sich bitte ruhig. Entsorgen sie bitte Zigarettenkippen, Angelschnüre und Müll in die dafür bereitgestellten Abfall und Wertstoffbehälter im Bereich der Fischerhütte und am Zugang zu See 2
§13 Der Angelpark ist kein Spielplatz
§14 Bei Nichtbeachtung der Teichordnung des Angelparks Genhodder kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.
§15 Das Hältern in Setzkeschern ist grundsätzlich verboten, es ist ebenso untersagt die Fische nach dem Fang einfach auf den Boden liegen zu lassen auch ist die Aufbewahrung in einer Plastiktüte nicht gestattet, es wird empfohlen Kühlboxen mit Kühlakkus zu verwenden.
Jede Fischwilderei wird zur Anzeige gebracht!!